Schluss mit der Abzocke
Präsident Blum fordert Eingreifen des Gesetzgebers bei markenrechtlichen Abmahnungen

Koblenz. Viele Winzer erhalten von Rechtsanwälten Abmahnungen wegen angeblicher unberechtigter Verwendung von Bezeichnungen auf Weinetiketten. Nicht selten werden auch hohe Lizenzgebühren und Rechtsanwaltsgebühren gefordert. Daneben sollen die betroffenen Weinbaubetriebe häufig auch strafbewährte Unterlassungserklärungen unterschreiben.

Betroffen sind in diesem Zusammenhang oft Winzer, die auf ihren Etiketten besonders kreative Bezeichnungen verwenden, wie beispielsweise Farbbezeichnungen, geographische Angaben oder Namen, die einen Wein in besonderer Weise kennzeichnen sollen.

Die Abmahnungen werden häufig von Winzern veranlasst, die sich entsprechende Bezeichnungen nach deutschem und europäischem Marken- und Urheberrecht haben schützen lassen, wobei in vielen Fällen unklar ist, ob durch die Verwendung der angeblich geschützten Angaben überhaupt ein Wettbewerbsnachteil eingetreten ist. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Bezeichnungen manchmal nur deswegen geschützt werden, um im Zuge von Abmahnverfahren Kollegen mit den genannten Folgen abmahnen zu können.

Da die rechtliche Materie ausgesprochen kompliziert ist und es nur wenige Juristen gibt, die sich gut in diesem speziellen Rechtsbereich auskennen, hat sich der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Leo Blum, an den Bundeswirtschaftsminister und ehemaligen rheinland-pfälzischen Weinbauminister Rainer Brüderle gewandt. Er hat ihn gebeten, von gesetzgeberischer Seite her zu prüfen, ob es nicht Ansatzpunkte gebe, dieser Abmahnwelle, durch die viele Winzer belastet würden, Einhalt zu gebieten. Eine Möglichkeit würde darin bestehen, die in der Regel hohen Rechtsanwaltsgebühren deutlich zu reduzieren, wie es beispielsweise bei Abmahnungen gegenüber Verbrauchern im Internetverkehr bereits heute der Fall sei, so Blum.


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