Koblenz. Die Delegierten des Weinbauverbandes Mosel-Saar-Ruwer haben auf ihrer Sitzung in Trier die Umbenennung ihres Namens in „Weinbauverband Mosel“ beschlossen. Nachdem das Weinbaugebiet vor einigen Jahren die Namensänderung vollzogen hatte, war dieser Beschluss jetzt reine Formsache. (mehr)
Neue weingesetzliche Regelungen zum Herbst 2009
Der EU Agrarministerrat hat sich nach langen Diskussionen am 19. Dezember 2007 auf eine Reform der EU-Weinmarktorganisation geeinigt. Die Beschlüsse müssen in die nationale Gesetzgebung integriert werden. Herausragende Fakten stichpunktartig im schnellen Überblick: (mehr)
Weinbauverbände Mosel-Saar-Ruwer und Mittelrhein Reform der EU-Weinmarktorganisation
Der EU Agrarministerrat hat sich nach langen Diskussionen am 19. Dezember 2007 auf eine Reform der EU-Weinmarktorganisation geeinigt. Die Beschlüsse lauten stichpunktartig: Die Anreicherung mit Saccharose bleibt erhalten. Die Anreicherungsspannen werden um 0,5 Volumenprozent Alkohol gesenkt. Bei schlechten Witterungsbedingungen kann es eine Ausnahmeregelung geben, die unkompliziert und schnell umgesetzt werden soll. Die Kommission erhält mehr Kompetenzen bei der Zulassung Neuer Oenologischer Verfahren. Sie will sich aber an den Vorschlägen der Internationalen Weinorganisation (OIV) orientieren. Für die Weinbauzonen A und B soll in Jahren mit außergewöhnlicher Witterung auch die Säuerung erlaubt sein. RTK-Beihilfen und Destillationsmaßnahmen können bis zu vier Jahren weitergeführt werden. Die Mitgliedsstaaten haben Entscheidungsbefugnis, wie sie hier im Einzelnen vorgehen. (mehr)